BGH: Berechnung von Stromnetzentgelten
Mit Beschluss vom 27.3.2012 - EnVR 8/11 - hat der BGH entschieden: Bei einer kaufmännisch-bilanziellen Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien in ein Netz der allgemeinen Versorgung im Sinne des § 3 Nr. 7 EEG stellt die Strommenge, die vom Erzeuger selbst oder in einem vorgelagerten Arealnetz verbraucht wird, eine netzentgeltpflichtige Entnahme dar.