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Wirtschaftsrecht
06.07.2012
Wirtschaftsrecht
BGH: Berechnung von Stromnetzentgelten

Mit Beschluss vom 27.3.2012 - EnVR 8/11 - hat der BGH entschieden: Bei einer kaufmännisch-bilanziellen Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien in ein Netz der allgemeinen Versorgung im Sinne des § 3 Nr. 7 EEG stellt die Strommenge, die vom Erzeuger selbst oder in einem vorgelagerten Arealnetz verbraucht wird, eine netzentgeltpflichtige Entnahme dar.

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