BGH: Berechnung des Preises eines Finanzinstruments
Mit Urteil vom 27.11.2012 - XI ZR 439/11 - hat der BGH entschieden: Preis eines Finanzinstruments im Sinne des § 312d Abs. 4 Nr. 6 BGB ist nicht nur ein unmittelbar auf dem Finanzmarkt gebildeter Börsenpreis, sondern auch ein den Marktpreis mittelbar beeinflussender Basiswert, der seinerseits Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegt.