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Wirtschaftsrecht
25.01.2013
Wirtschaftsrecht
BGH: Berechnung des Preises eines Finanzinstruments

Mit Urteil vom 27.11.2012 - XI ZR 439/11 - hat der BGH entschieden: Preis eines Finanzinstruments im Sinne des § 312d Abs. 4 Nr. 6 BGB ist nicht nur ein unmittelbar auf dem Finanzmarkt gebildeter Börsenpreis, sondern auch ein den Marktpreis mittelbar beeinflussender Basiswert, der seinerseits Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegt.

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