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Wirtschaftsrecht
24.02.2012
Wirtschaftsrecht
BGH: Beratungsverträge mit Aufsichtsratsmitgliedern - Nichtzulassungsbeschwerde der Fresenius SE stattgegeben

Der BGH hat am 14.2.2012 der Nichtzulassungsbeschwerde von Fresenius gegen das Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 15.2.2011 stattgegeben. Das Urteil des OLG wird nunmehr durch den BGH im Revisionsverfahren überprüft.
Die Entscheidung geht auf Anfechtungsklagen gegen die Entlastungsbeschlüsse der Hauptversammlung der Fresenius SE im Jahr 2009 zurück. Sie betrafen u. a. die Frage, ob bereits vor Genehmigung durch den Aufsichtsrat Honorarzahlungen für Beratungsleistungen von Rechtsanwaltssozietäten geleistet werden dürfen, deren Partner zugleich Mitglieder des Aufsichtsrats des beauftragenden Unternehmens sind. Das Oberlandesgericht hatte - abweichend von der herrschenden Meinung - die Auffassung vertreten, eine Zahlung sei erst zeitlich nach der Genehmigung durch den Aufsichtsrat zulässig. Zugleich hatte es die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen. Fresenius verfolgt nach der erfolgreichen Nichtzulassungsbeschwerde weiter das Ziel einer endgültigen Entscheidung zugunsten der Gesellschaft.

(PM Fresenius SE vom 15.2.2012)
Hinweis der Redaktion: Pietzke wird sich in BB 11/2012, das am 12.3.2012 erscheint, kritisch mit der Entscheidung des OLG Frankfurt vom 15.2.2011  - 5 U 30/10 -  auseinandersetzen.

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