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Wirtschaftsrecht
03.06.2008
Wirtschaftsrecht
BGH: Benennung eines im Inland ansässigen Zustellungsbevollmächtigten

Der BGH hat mit Beschluss vom 5.5.2008 - X ZB 36/07 - entschieden, dass die Anordnung, einen im Inland ansässigen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen, nur bei Zustellungen getroffen werden darf, die gemäß § 183 Abs. 1 Nr. 2 u. Nr. 3 ZPO auf Ersuchen des Vorsitzenden des Prozessgerichts im Ausland erfolgen. Für Zustellungen im Inland - gleich in welcher Form - ist eine derartige Möglichkeit nicht eröffnet.

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