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Wirtschaftsrecht
21.10.2014
Wirtschaftsrecht
BGH : Benachrichtigungspflicht des Lagerhalters ist eine Kardinalpflicht

Der BGH hat mit  Urteil vom 8.5.2014 - I ZR 48/13 - entschieden:

a) Bei der Benachrichtigungspflicht des Lagerhalters gemäß Ziffer 15.1 Satz 2 ADSp handelt es sich um eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) im Sinne von Ziffer 27.1 Halbsatz 2 ADSp. Gleiches gilt für die Auswahl eines geeigneten Lagerortes für das dem Lagerhalter anvertraute Gut.

b) Der Auftraggeber des Lagerhalters muss einer schriftlichen Benachrichtigung gemäß Ziffer 15.1 Satz 2 ADSp unter Berücksichtigung der den Parteien bekannten Umstände zweifelsfrei entnehmen können, dass und wohin das dem Lagerhalter anvertraute Gut umgelagert wurde.

 

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