OLG Stuttgart: Belehrung über das Widerspruchsrecht nach Abschluss eines Versicherungsvertrags
Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 23.10.2014 – 7 U 256/13 – wie folgt entschieden: Eine Hervorhebung der Belehrung über das Widerspruchsrecht nach Abschluss eines Versicherungsvertrags durch Kursivdruck kann den gesetzlichen Anforderungen des § 5a VVG a. F. genügen.