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Wirtschaftsrecht
08.05.2013
Wirtschaftsrecht
OLG Saarbrücken: Bejahung des Rücktrittsrechts eines Käufers ohne Gewährung eines zweiten Nachbesserungsversuchs

Das OLG Saarbrücken hat mit Urteil vom 18.4.2013 – 4 U 52/12–16 , 4 U 52/121 - entschieden: Ein Recht des Käufers zum Rücktritt ohne Gewährung eines zweiten Nachbesserungsversuchskann zu bejahen sein, wenn dem Verkufer beim ersten Nachbesserungsversuch gravierende Ausführungsfehler unterlaufen oder dieser Nachbesserungsversuch von vornherein nicht auf eine nachhaltige, sondern nur eine provisorische Mängelbeseitigung angelegt war (Anschluss an OLG Hamm, Urt. v. 10.3.2011, 28 U 131/10, NJW-RR 2011, 1423 f.; hier: Arbeiten an der Zahnriemen- Spannrolle vor dem Hausanwesen des Käufers). 2. Im Rahmen des § 439 Abs. 3 Satz 3 BGB kann ein vom Verkäufer behaupteter Einkaufspreis nicht ohne Weiteres mit dem Wert der Sache in mangelfreiem Zustand gleichgesetzt werden.

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