BGH: Beitritt zum Mietpool – Aufklärungspflichten des Verkäufers
Mit Urteil vom 18.7.2008 – V ZR 71/07 – entschied der BGH: Ein Verkäufer, der den Beitritt zu einem Mietpool empfiehlt, muss den Käufer nicht über die generelle Möglichkeit einer defizitären Entwicklung des Mietpools aufklären. Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-1853-1 unter www.betriebs-berater.de