R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Wirtschaftsrecht
04.12.2018
Wirtschaftsrecht
BGH: Beitritt zu einer Kapitalanlage – vertragliches Widerrufsrecht - Verjährungsbeginn

Der BGH hat mit Urteil vom 8.11.2018 – III ZR 628/16 – entschieden: a) Steht dem Anleger ein vertragliches Recht auf Widerruf seiner Beitrittserklärung zu einer Fondsgesellschaft zu, welches - abgesehen von der Einhaltung einer Widerrufsrist oder bestimmter Formerfordernisse - an keine weiteren Voraussetzungen gebunden ist, ist der Anleger durch das Zustandekommen des Beitrittsvertrages noch nicht im Sinne des § 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB geschädigt (Fortführung u.a. der Senatsurteile vom 8. Juli 2010 - III ZR 249/09, BGHZ 186, 152 Rn. 23 f; vom 22. September 2011 - III ZR 186/10, NJW-RR 2012, 111 Rn. 7 und vom 23. November 2017 - III ZR 389/15, juris Rn. 34 sowie von BGH, Urteile vom 11. Juli 2012 - IV ZR 151/11, juris Rn. 65 und vom 18. April 2012 - IV ZR 193/10, VersR 2012, 1110 Rn. 21).

b) Ein den Verjährungsbeginn auslösender Schaden ist zu bejahen, wenn Umstände gegeben sind, aufgrund derer der Kapitalanleger von seiner Anlageentscheidung nicht (mehr) Abstand nehmen kann, ohne gegebenenfalls finanzielle Ein-bußen oder sonstige für ihn nachteilige Folgen hinnehmen zu müssen. Bei dem Beitritt zu einer Kapitalanlagegesellschaft ist dies insbesondere dann der Fall, wenn der Anleger bereits eine gesellschaftsrechtliche Stellung erlangt hat, aufgrund derer ein Austritt aus der Gesellschaft nur noch nach den Grundsätzen der fehlerhaften Gesellschaft möglich wäre.

stats