BGH : Beitritt eines Gesellschafters zu einer Publikumsgesellschaft
Der BGH hat mit Beschluss vom 7.11.2017 – II ZR 127/16 – entschieden: Für den einer Publikumspersonengesellschaft beitretenden Gesellschafter müssen sich die mit dem Beitritt verbundenen, nicht unmittelbar aus dem Gesetz folgenden Pflichten aus dem Gesellschaftsvertrag klar ergeben.