BGH: Beitritt eines Aufsichtsratsmitglieds auf Seiten einer AG in deren Rechtsstreit mit einem Vorstandsmitglied
Mit Zwischenurteil vom 29.1.2013 - II ZB 1/11 - hat der BGH entschieden: Der Beitritt eines Aufsichtsratsmitglieds auf Seiten einer Aktiengesellschaft im Rechtsstreit der Aktiengesellschaft mit einem Vorstandsmitglied über die Wirksamkeit oder den Inhalt des Abberufungsbeschlusses ist zulässig.