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Wirtschaftsrecht
25.11.2010
Wirtschaftsrecht
BGH: Beirat einer Publikums-KG kann als besonderer Vertreter bestellt werden

Mit Beschluss vom 7.6.2010 - II ZR 210/09 - hat der BGH entschieden: Die Gesellschafter einer Personengesellschaft können zum Zwecke der Durchset-zung von Ersatzansprüchen gegen ihren organschaftlichen Vertreter in entspre-chender Anwendung von §§ 46 Nr. 8 Halbs. 2 GmbHG, 147 Abs. 2 S. 1 AktG einen besonderen Vertreter bestellen. Als ein solcher besonderer Vertreter kann der Beirat einer Publikums-Kommanditgesellschaft bestellt werden.

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