EU-Kommission: Beihilfefreie Privatisierung der HSH Nordbank genehmigt
Die EU-Kommission hat den Verkauf der HSH Nordbank durch die deutschen Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein an private Investoren am 26.11.2018 genehmigt. Das Prüfverfahren der Kommission hatte ergeben, dass der Verkauf im Wege eines offenen, wettbewerblichen und diskriminierungsfreien Verfahrens, ohne zusätzliche Beihilfen und zu einem positiven Preis erfolgt ist.
Im Rahmen des Beschlusses der Kommission vom Mai 2016 sagten die deutschen Behörden zu, den operativen Teil der HSH innerhalb einer vereinbarten Frist im Rahmen eines offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Bieterverfahrens zu einem positiven Preis und ohne weitere staatliche Beihilfen an einen Käufer zu veräußern, der die HSH wieder zur Rentabilität führt. Deutschland war verpflichtet, der Kommission das Ergebnis des Veräußerungsverfahrens mitzuteilen, damit die Einhaltung der Auflagen von der Kommission geprüft werden konnte.
Der Beschluss vom 26.11.2018 bestätigt, dass der Verkauf der HSH durch die deutschen Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein an ein Konsortium aus privaten Beteiligungsfonds unter Führung von J.C. Flowers und Cerberus den Anforderungen des Kommissionsbeschlusses von 2016 entspricht.
Konkret stellte die Kommission fest, dass die Käufer keine Beihilfe erhalten, da im Rahmen eines offenen und transparenten Verfahrens das höchste und glaubwürdigste Angebot den Zuschlag erhalten hat und der Verkaufspreis positiv ist.
Ferner ergab die Prüfung durch die Kommission, dass die HSH auf der Grundlage des Geschäftsplans der neuen Eigentümer zur Rentabilität zurückkehren dürfte. So sieht der Geschäftsplan deutlich höhere Gewinne vor, die sich aus einer besseren Aktiva-Qualität in Verbindung mit Effizienzsteigerungen und besserer Kostenkontrolle ergeben sollen. Die HSH würde auf diese Wiese zu einem zahlungsfähigen Marktteilnehmer mit tragfähigem Geschäftsmodell.
Insbesondere durch die erfolgreiche Privatisierung kann die HSH ihr Kerngeschäft auf dem Markt als umstrukturiertes und rentables Unternehmen fortführen, ohne auf weitere staatliche Unterstützung angewiesen zu sein.
(EU-Kommission Meldung vom 26.11.2018)