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Wirtschaftsrecht
22.06.2010
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Beihilfe für West-LB verlängert

Die EU-Kommission hat die einstweilige Genehmigung für die Auffanggesellschaft (sogenannte Bad Bank) der WestLB verlängert. Die WestLB hatte die Auffanggesellschaft in diesem Jahr gegründet hat, um ihre wertgeminderten Vermögenswerte auszulagern. Die ursprünglich für sechs Monate erteilte Genehmigung gilt nun bis zum Abschluss der eingehenden Untersuchung, die Ende 2009 eingeleitet worden war. Die WestLB mit Sitz in Nordrhein-Westfalen fungiert als Zentralbank und Dienstleister für Deutschlands größten regionalen Sparkassenverband und ist zudem als Geschäftsbank tätig. Am 12. Mai 2009 hatte die Kommission bereits einen Risikoschirm über 5 Milliarden Euro auf der Grundlage eines Umstrukturierungsplans genehmigt, der die Gründung einer Bad Bank vorsah. Ein umfangreiches Portfolio „toxischer", nicht strategischer Vermögenswerte, die rund 30 Prozent der gesamten Vermögenswerte der WestLB ausmachen, wurde inzwischen auf diese Bad Bank übertragen und soll nun nach und nach veräußert werden. Die Übermittlung der Angaben, die die Kommission für ihre Untersuchung benötigt, erwies sich als schwieriger und zeitaufwändiger als geplant, so dass sich der Bewertungsprozess verzögert hat.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly e-News.
(PM EU-Kommission vom 22.6.2010)

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