OLG Düsseldorf: Behandlung von Leasingraten in der Insolvenz des Leasingnehmers
Das OLG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 27.4.2010 - I-24 U 199/09 - entschieden: Die von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zur außerordentlichen Kündigung der Leasingverträge durch den Insolvenzverwalter fälligen Immobilien-Leasingraten sind in der Insolvenz des Leasingnehmers Masseforderungen und nicht nur bloße Insolvenzforderungen im Sinne des § 38 InsO. Auch eine sachliche Aufspaltung der Leasingraten in einen gegen die Masse zu richtenden (geringfügigen) Anteil für die Gebrauchsüberlassung und im Übrigen in einen zur Insolvenztabelle anzumeldenden Finanzierungsanteil kommt nicht in Betracht.
Hinweis der Redaktion: Der Beschluss ist rechtsbeständig, nachdem der Kläger nach entsprechendem Hinweis seine Berufung zurückgenommen hat.