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Wirtschaftsrecht
10.12.2018
Wirtschaftsrecht
BGH: Begründung von Masseverbindlichkeiten im vorläufigen Eigenverwaltungsverfahren setzt besondere Anordnung des Gerichts voraus

Der BGH hat mit Urteil vom 22.11.2018 –  IX ZR 167/16 – entschieden: Der Schuldner begründet im vorläufigen Eigenverwaltungsverfahren auch außerhalb des Schutzschirmverfahrens nach § 270b InsO nur insoweit Masseverbindlichkeiten, als er vom Insolvenzgericht hierzu ermächtigt worden ist.

Im vorläufigen Eigenverwaltungsverfahren ist die Bestimmung des § 55 Abs. 4 InsO nicht entsprechend anwendbar.

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