BGH: Begründung eines Dauerschuldverhältnisses vor Insolvenzreife - Vermieter ist Altgläubiger
Der BGH hat mit Urteil vom 22.10.2013 - II ZR 394/12 - wie folgt entschieden: Ein Vermieter, der dem Mieter vor Insolvenzreife Räume überlassen hat, ist regelmäßig Altgläubiger und erleidet keinen Neugläubigerschaden infolge der Insolvenzverschleppung, weil er sich bei Insolvenzreife nicht von dem Mietvertrag hätte lösen können.