R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Wirtschaftsrecht
10.11.2010
Wirtschaftsrecht
BGH: Begründung der Zuständigkeit für Verbrauchersachen im Fall der Schadenshaftung

Der BGH hat mit Urteil vom 5.10.2010 – VI ZR 159/09 – entschieden: Im Sinne von Art. 13 Abs. 1 LugÜ kann auch ein Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 32 Abs. 1 KWG ein Anspruch „aus einem Vertrag“ sein und damit der Zuständigkeit für Verbrauchersachen unterliegen. Für die Anknüpfung an einen Vertrag und die Begründung der Zuständigkeit für Verbrauchersachen nach Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 LugÜ genügt, dass sich die Schadenshaftung allgemein auf einen Vertrag bezieht und eine Klage, die auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, eine so enge Verbindung zu dem Vertrag aufweist, dass sie von ihm nicht getrennt werden kann (vgl. EuGH, Urteil vom 11.7.2002 – Rs. C-96/ 00 – Slg. 2002 S. I-6367, Gabriel).

stats