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Wirtschaftsrecht
07.03.2012
Wirtschaftsrecht
BT: Begleitgesetz zur Einführung des europäischen Zahlverkehrs geplant

Die Bundesregierung will bereits im April einen Gesetzentwurf für ein Begleitgesetz zum neuen Europäischen Verfahren über Banküberweisungen und Lastschriften (SEPA) beschließen. Dies kündigte ein Vertreter der Regierung am 7.3.2012 im Finanzausschuss an. Für die besonders wichtige Aufklärung der Verbraucher sei der „SEPA-Rat" eingerichtet worden, dem Bundesregierung, Deutsche Bundesbank, die Kreditwirtschaft und Verbrauchschutzverbände angehören würden. Die neue 22stellige SEPA-Nummer soll an die Stelle der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl treten und den Zahlungsverkehr in Europa erleichtern.

Die Bundesregierung verwies darauf, dass es bei den Verhandlungen auf EU-Ebene gelungen sei, längere Übergangsfristen für Überweisungen und Lastschriften auszuhandeln. Dazu gehöre auch, dass die Kreditwirtschaft zunächst Verfahren mit automatischer Umwandlung von Kontonummer und Bankleitzahl in die SEPA-Nummer anbieten dürfe. Entgegen der ursprünglichen EU-Absicht würden erteilte Lastschriftermächtigungen weiter gelten.

(hib-Meldung vom 7.3.2012)

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