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Wirtschaftsrecht
28.05.2013
Wirtschaftsrecht
BGH: Begleichung der gegen einen Dritten gerichteten Forderung des Anfechtungsgegners als unentgeltliche Leistung

Der  BGH hat mit  Urteil vom 18.4.2013 - IX ZR 90/10 - entschieden: Begleicht der Schuldner die gegen einen Dritten gerichtete Forderung des Anfechtungsgegners, kann seine Leistung entgeltlich sein, wenn sich der Zahlungsempfänger gegenüber seinem Schuldner durch Aufrechnung hätte Befriedigung verschaffen können.

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