BGH: Begleichung der Verbindlichkeit einer insolventen GmbH durch den hierzu nicht verpflichteten Geschäftsführer
Mit Urteil vom 21.6.2012 – IX ZR 59/11 – hat der BGH entschieden: Begleicht der hierzu nicht verpflichtete Geschäftsführer der späteren Insolvenzschuldnerin deren Verbindlichkeit aus eigenen Mitteln, benachteiligt er hierdurch nicht die späteren Insolvenzgläubiger.