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Wirtschaftsrecht
20.07.2012
Wirtschaftsrecht
BGH: Begleichung der Verbindlichkeit einer insolventen GmbH durch den hierzu nicht verpflichteten Geschäftsführer

Mit Urteil vom 21.6.2012 – IX ZR 59/11 – hat der BGH entschieden: Begleicht der hierzu nicht verpflichtete Geschäftsführer der späteren Insolvenzschuldnerin deren Verbindlichkeit aus eigenen Mitteln, benachteiligt er hierdurch nicht die späteren Insolvenzgläubiger.

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