BGH: Beginn der Widerrufsfrist bei einem Haustürgeschäft
Mit Urteil vom 23.9.2010 – VII ZR 6/10 – hat der BGH entschieden: Der Beginn der Widerrufsfrist bei einem Haustürgeschäft setzt nicht die Annahme des Angebots des Verbrauchers durch den Unternehmer voraus.