R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Wirtschaftsrecht
26.06.2019
Wirtschaftsrecht
BGH: Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen eines Anlegers wegen Aufklärungspflichtverletzung mit Zustandekommen des Beteiligungsvertrags

Der BGH hat mit Urteil vom 21.5.2019 – II ZR 340/18 – entschieden: Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen eines Anlegers wegen Aufklärungs- oder Beratungspflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Beteiligung an einer Fondsgesellschaft gemäß § 199 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BGB beginnt nicht bereits mit dem Zugang seines Beitrittsangebots bei der Fondsgesellschaft, sondern frühestens mit dem Zustandekommen des Beteiligungsvertrags.

stats