BGH: Beginn der Verjährung für den Anspruch aus Existenzvernichtungshaftung gegen den Gesellschafter-Gesellschafter einer GmbH
Mit Urteil vom 24.7.2012 - II ZR 177/11 - hat der BGH entschieden: Die regelmäßige Verjährung für den Anspruch aus Existenzvernichtungshaftung ge-gen den Gesellschafter-Gesellschafter einer GmbH beginnt erst zu laufen, wenn dem Gläubiger sowohl die anspruchsbegründenden Umstände als auch die Umstände, aus denen sich ergibt, dass der mittelbare Gesellschafter als Schuldner in Betracht kommt, bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt sind.