BGH: Befreiungswirkung der von einem Drittschuldner in Unkenntnis der Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters an diesen erbrachten Leistung
Mit Beschluss vom 16.12.2010 - IX ZA 30/10 - hat der BGH entschieden: Erbringt der gutgläubige Drittschuldner in Unkenntnis der Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters an diesen eine Leistung zur Erfüllung einer gegenüber dem Schuldner bestehenden Verbindlichkeit, so kann in entsprechender Anwendung von § 82 InsO Befreiung eintreten.