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Wirtschaftsrecht
28.01.2011
Wirtschaftsrecht
BGH: Befreiungswirkung der von einem Drittschuldner in Unkenntnis der Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters an diesen erbrachten Leistung

Mit Beschluss vom 16.12.2010 - IX ZA 30/10 - hat der BGH entschieden:  Erbringt der gutgläubige Drittschuldner in Unkenntnis der Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters an diesen eine Leistung zur Erfüllung einer gegenüber dem Schuldner bestehenden Verbindlichkeit, so kann in entsprechender Anwendung von § 82 InsO Befreiung eintreten.

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