OLG München: Befreiung von der Prüfungspflicht in der Insolvenz
Das OLG München hat mit Beschluss vom 9.1.2008 - 31 Wx 066/07 - wie folgt entschieden: § 71 Abs. 3 GmbHG findet auch Anwendung, wenn über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet ist. Soweit der Senat im Beschluss vom 10.8.2005 - 31 Wx 61/05 (ZIP 2005, 2068) generelle Bedenken gegen die Anwendbarkeit von § 71 Abs. 3 GmbHG im Insolvenzverfahren geäußert hat, hält er diese nicht aufrecht. Eine GmbH & Co. KG kann entsprechend § 71 Abs. 3 GmbHG, § 270 Abs. 3 AktG von der Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses befreit werden.