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Wirtschaftsrecht
03.09.2015
Wirtschaftsrecht
BGH: Befreiung des Frachtführers von der Haftung nach Art. 17 Abs. 1 CMR

Mit Versäumisurteil vom 19.3.2015 - I ZR 190/13 – hat der BGH entschieden: a) Von der Haftung nach Art. 17 Abs. 1 CMR ist der Frachtführer gemäß Art. 17 Abs. 4 Buchst. c CMR befreit, wenn die Beschädigung des Gutes auf einen Verlade- oder Verstaufehler des Absenders zurückzuführen ist. Ein Verladefehler kommt in Betracht,wenn es wegen einer Notbremsung zu einer Höherstauung der Ladung kommt.

b) Eine zur Haftungsbefreiung des Frachtführers gemäß Art. 17 Abs. 4 Buchst. c CMR führende mangelhafte Ladung oder Stauung des Trans-portgutes kann vorliegen, wenn der Absender bei der Beladung die behördlich genehmigte Transporthöhe überschreitet.

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