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Wirtschaftsrecht
09.07.2013
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Befragung zu Unternehmensinsolvenzen - Unternehmer sollen zweite Chance erhalten

Europaweite Regeln sollen künftig die unterschiedlichen einzelstaatlichen Insolvenzvorschriften ersetzen. Die Kommission hat am 5.7.2013 eine Konsultation der verschiedenen Interessengruppen gestartet, wie diese einheitlichen Regeln eingeführt und zu einem günstigen Umfeld für Unternehmen beitragen können. „Europa benötigt eine ‚Rettungs- und Wiederaufbaukultur' für rentable Unternehmen und Einzelpersonen in Finanzschwierigkeiten", so die für Justiz zuständige EU-Kommissarin und Vizepräsidentin Viviane Reding. „Rechtschaffene Unternehmer sollten eine zweite Chance erhalten, so dass eine Insolvenz nicht zu einer lebenslangen Strafe wird, wenn die Dinge schief laufen. KMU, die das Rückgrat unserer Wirtschaft sind, kommt besondere Bedeutung zu. Ich baue auf alle Beteiligten, aktiv an dieser Konsultation teilzunehmen, so dass wir die besten Ideen zu der Frage zusammen tragen können, wie die Herausforderung der Unternehmensinsolvenzen bewältigt werden kann."

Die aktualisierte EU-Insolvenzordnung soll soliden Unternehmen bei der Sicherung ihrer Existenz helfen und rechtschaffenen Unternehmern eine zweite Chance  geben. Im Interesse von Schuldnern und Gläubigern sollten die Verfahren beschleunigt und effizienter gestaltet werden. Angestrebt wird auch, dass Arbeitsplätze - ebenso bei Zulieferern - gesichert und Unternehmer dazu gebracht werden, Werte in rentablen Unternehmen zu belassen. Unterschiede zwischen den einzelstaatlichen Insolvenzrechtsvorschriften können zu Rechtsunsicherheit führen. Dabei sind wichtige Fragen wie die für die Entschuldung benötigte Zeit, die Bedingungen für eine Verfahrenseröffnung, die Einreichung von Beschwerden und die Regeln für Umstrukturierungspläne zu klären.

Die Konsultation läuft bis zum 11.10.2013 und ist abrufbar unter ec.europa.eu/yourvoice/ipm/forms/dispatch?form=InsolvencyTwo

(PM EU-Kommission vom 5.7.2013)

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