OLG München: Beendigung eines Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrags
Mit Beschluss vom 16.3.2012 – 31 Wx 70/12 – hat das OLG München entschieden: Auch die Beendigung eines Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrags zwischen Gesellschaften mit beschränkter Haftung kann nur zum (Geschäfts-) Jahresende erfolgen.