OLG München: Bedingte Kapitalerhöhung gegen Wandelschuldverschreibung auch gegen Sacheinlage
Mit Beschluss vom 19.9.2013 - 31 Wx 312/13 - hat das OLG München entschieden: Soll eine bedingte Kapitalerhöhung gegen noch zu begebende Wandelschuldverschreibungen erfolgen, zu deren Ausgabe - auch - gegen Sacheinlage der Vorstand durch die Hauptversammlung ermächtigt ist, erfordert die Eintragung des Beschlusses über die bedingte Kapitalerhöhung in das Handelsregister nicht, dass die Sacheinlageverträge und der Sachprüfungsbericht vorgelegt werden.