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Wirtschaftsrecht
20.09.2013
Wirtschaftsrecht
OLG München: Bedingte Kapitalerhöhung gegen Wandelschuldverschreibung auch gegen Sacheinlage

Mit Beschluss vom 19.9.2013 - 31 Wx 312/13 - hat das OLG München entschieden: Soll eine bedingte Kapitalerhöhung gegen noch zu begebende Wandelschuldverschreibungen erfolgen, zu deren Ausgabe - auch - gegen Sacheinlage der Vorstand durch die Hauptversammlung ermächtigt ist, erfordert die Eintragung des Beschlusses über die bedingte Kapitalerhöhung in das Handelsregister nicht, dass die Sacheinlageverträge und der Sachprüfungsbericht vorgelegt werden.

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