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Wirtschaftsrecht
20.04.2014
Wirtschaftsrecht
KOPIE: OLG Hamm: Bedingte Kapitalerhöhung - Angabe nur des Mindestausgabebetrags unzureichend

****Mit Urteil vom 19.3.2008 - 8 U 115/07 - hatte das OLG Hamm über die bislang höchstrichterlich noch nicht geklärte Frage zu entscheiden, ob die Verfahrensweise, in einem Beschluss über eine bedingte Kapitalerhöhung lediglich Grundlagen für die Ermittlung einesMindestausgabebetragesfestzustellen, im Übrigen aber die konkrete Festsetzung des2 Ausgabebetrags in das Ermessen des Vorstands zu stellen, gesetzeskonform ist.
Unter Hinweis auf den klaren Wortlaut des § 193 Abs. 2 Nr. 3 AktG hat das OLG Hamm die bloße Feststellung eines Mindestausgabebetrags nicht als ausreichend erachtet.

Hilfe für existenzbedrohte Unternehmen will die Kommission künftig durch erleichterte Beihilfen für Rettungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen gewähren. Mit den am 5.11.2013 vorgestellten Leitlinien sollen Beihilfen gezielt in gravierenden Fällen bereitgestellt werden. Außerdem sollen sich Investoren und nicht die Steuerzahler an den Umstrukturierungskosten beteiligen. Der Entwurf bezieht sich ausschließlich auf nichtfinanzielle Unternehmen in Schwierigkeiten. Für Banken und andere Finanzinstrumente gelten gesonderte Vorschriften. 
(PM EU-Kommission vom 5.11.2013)

  • erster Punkt
  • zweiter Punkt

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