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Wirtschaftsrecht
22.04.2014
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Bearbeitung von Beihilfebeschwerden vereinfacht

Für die Einreichung einer Beschwerde bei der Europäischen Kommission zu möglicherweise unzulässigen staatlichen Beihilfen gibt es künftig ein neues Beschwerdeformular. Für die Beschwerdeführer wird es einfacher zu wissen, welche Informationen die Kommission für ihre Prüfung benötigt. Die Kommission kann dadurch bei einem vermuteten Verstoß gegen die Beihilfevorschriften schneller handeln. Das hat die Europäische Kommission am 9.4.2014 beschlossen. Joaquín Almunia, der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, erklärte: „Heute haben wir die umfassendste Reform der beihilferechtlichen Verfahren in den letzten 15 Jahren zu Ende gebracht. Von nun an werden wir in der Lage sein, schneller und effizienter Beschwerden nachzugehen, die uns auf Wettbewerbsverzerrungen aufmerksam machen, die eine Gefahr für die Integrität des Binnenmarkts darstellen.“ Beschwerden sind eine sehr nützliche Informationsquelle. Die Kommission erhält jedoch auch viele Beschwerden, die nicht auf echte Wettbewerbsbedenken zurückzuführen oder unbegründet sind oder die nicht auf der Grundlage der Beihilfevorschriften geprüft werden können. Künftig müssen die der Kommission von Dritten übermittelten Informationen zwei Kriterien erfüllen, bevor sie als förmliche Beschwerde registriert werden können: zum einen muss eine Beschwerde von Beteiligten eingelegt werden; zum zweiten müssen die Informationen vollständig sein und in strukturierter Form unter Verwendung des vorgeschriebenen Beschwerdeformulars übermittelt werden.
(PM EU-Kommission vom 9.4.2014)

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