BGH: Bauherren- und Erwerbermodell - Aufklärungspflicht der Bank über erkannte arglistige Täuschung durch den Vertrieb über die Höhe der Vermittlungsprovision
Mit Urteil vom 29.6.2010 - XI ZR 104/08 - hat der BGH entschieden: Bei steuersparenden Bauherren- und Erwerbermodellen muss die finanzierende Bank den kreditsuchenden Kunden auf eine von ihr erkannte arglistige Täuschung durch den Vertrieb über die Höhe der Vermittlungsprovisionen ungefragt hinweisen.