BGH: Bardeckung und Genehmigung des Lastschrifteinzugs durch Insolvenzverwalter
Mit Urteil vom 29.5.2008 - IX ZR 42/07 - hat der BGH entschieden: Zieht der Verkäufer im unmittelbaren Anschluss an eine von ihm erbrachte Lieferung den Kaufpreis aufgrund einer Einziehungsermächtigung von dem Konto des Schuldners ein und wird der Lastschrifteinzug von dem Schuldner oder dem Insolvenzverwalter nachfolgend genehmigt, ist bei der Beurteilung, ob eine Bardeckung vorliegt, auf den Zeitpunkt des Lastschrifteinzugs und nicht den der späteren Genehmigung abzustellen.