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Wirtschaftsrecht
25.04.2014
Wirtschaftsrecht
EU-Parlament: Bankenunion beschlossen

Das Europäische Parlament hat drei entscheidende Gesetzestexte für die Vollendung der Bankenunion verabschiedet. Um die Stabilität des europäischen Finanzsystems zu sichern und das Geld der Steuerzahler zu schützen, wird ein bankenfinanzierter Fonds künftig die schnelle Abwicklung von Pleitebanken ermöglichen. Die Verluste der Banken sollen in erster Linie von Aktionären und Anleihegläubigern getragen werden. „Dank der unermüdlichen Arbeit der Gesetzgeber haben wir die Idee der Bankenunion in weniger als zwei Jahren verwirklicht“, erklärte Binnenmarktkommissar Michel Barnier am 15.4.2014 in Straßburg. „Die EU hat ihre Zusagen gehalten: die Bankenunion komplettiert die Wirtschaftsund Währungsunion, beendet die Ära massiver staatlicher Bankenrettungen und stellt sicher, dass Steuerzahler nicht mehr zur Kasse gebeten werden, wenn Banken in Schieflage geraten.“ Bereits im September 2013 hat das Parlament die Einrichtung eines einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus beschlossen. Die Europäische Zentralbank (EZB) wird dafür verantwortlich sein, die größten Banken der Eurozone zu beaufsichtigen. Dazu zählen zurzeit 128 Banken. Um die Ersparnisse der Bürger zu schützen, stimmten die EU-Abgeordneten am 15.4.2014 auch über eine Aktualisierung der Richtlinie zu den Einlagensicherungssystemen ab. Die Änderung der Richtlinie sieht vor, dass Ersparnisse von bis zu 100 000 Euro durch nationale Garantien geschützt werden. Durch den einheitlichen Abwicklungsmechanismus wird sichergestellt, dass Banken, die dem einheitlichen Aufsichtsmechanismus unterliegen und in ernste Schwierigkeiten geraten sind, effizient abgewickelt werden können. Im Falle grenzübergreifender Insolvenzen ist dieser Mechanismus sehr viel effizienter als ein Netz nationaler Behörden und wird Ansteckungsrisiken vermeiden. Der Abwicklungsmechanismus wird aktiviert, wenn eine Bank im Euroraum oder mit Sitz in einem Mitgliedstaat, der an der Bankenunion teilnimmt, abgewickelt werden muss. Die Initiative hierfür wird in der Regel von der EZB ausgehen. Die Kommission wird einen entsprechenden Beschluss des Aufsichtsgremiums in Gang setzen oder ablehnen. Der Rat der Mitgliedstaaten kann nur dann noch einmal eingreifen, wenn seiner Ansicht nach die Abwicklung der Bank nicht im öffentlichen Interesse ist oder wenn andere Beträge aus dem Notfallfonds zur Bankenrettung benötigt werden als ursprünglich veranschlagt. Ein europäischer Bankenabwicklungsfonds zur Finanzierung der Abwicklung von Pleitebanken soll gemäß der Einigung in acht Jahren durch Bankenabgaben mit dem Zielvolumen von rund 55 Mrd. Euro gefüllt werden. Für den Fall, dass bei Banken der Bankenunion Eigenkapitallücken festgestellt werden, sollen sich die Banken zunächst Kapital auf dem Markt oder aus anderen privaten Quellen beschaffen. Sollte dies nicht ausreichen, könnten auf nationaler Ebene unter Einhaltung der Vorschriften für staatliche Beihilfen öffentliche Mittel bereitgestellt und erforderlichenfalls öffentliche Rettungsschirme in Anspruch genommen werden. In erster Instanz werden die einzelstaatlichen Mechanismen aktiviert. Falls die nationalen Unterstützungsmechanismen nicht ausreichen, können dann in zweiter Instanz EU-Instrumente, einschließlich des ESM, eingesetzt werden. Im Rahmen der Bankenreform hat das Europaparlament auch die Boni von Bankern begrenzt und damit die Anreize für risikoreiche Geschäfte gemindert, die eine Bank in die Pleite führen können.
(PM EU-Kommission vom 15.4.2014)

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