OLG Frankfurt: Bankenhaftung bei Anlageberatung
Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 13.3.2013 – 17 U 229/11 - wie folgt entschieden: Wird seitens der beratenden Bank gegenüber dem Anleger der unzutreffende Eindruck erweckt, die Garantiezahlung an den Fonds führe zu einer sicheren Ausschüttung in Höhe von über 100 % seiner Nettoeinlagesumme, genügt dies nicht den Anforderungen an eine objektgerechte Beratung (hier: Academy II).