Bundesregierung : Bankenabwicklung wird angepasst
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (18/5009) zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und an die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe vorgelegt. Damit sollen mehrere EU-Verordnungen und Durchführungsverordnungen in nationales Recht umgesetzt werden. Davon betroffen sind das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG), das Restrukturierungsfondsgesetz, das Pfandbriefgesetz und das Kreditwesengesetz.
(hib-Meldung vom 29.5.2015)