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Wirtschaftsrecht
24.09.2018
Wirtschaftsrecht
BaFin : Bankenabgabe 2019 – elektronische Anmeldung

Die Erhebung der Meldedaten erfolgt in diesem Jahr zum ersten Mal über die Melde- und Veröffentlichungsplattform der BaFin (MVP-Portal). Per 1.1.2018 wurde die Nationale Abwicklungsbehörde in die BaFin integriert. Diese verwaltet auch den Restrukturierungsfonds, der mit der Erhebung der Bankenabgabe betraut ist. Daher ist die Anmeldung zur Erhebung der Meldedaten in diesem Jahr erstmalig über die Homepage der BaFin möglich.

Das Fachverfahren „Bankenabgabe“ steht den Unternehmen dort im MVP-Portal ab Mitte Oktober zur Verfügung. Erst ab diesem Zeitpunkt sind Anmeldungen für das Fachverfahren möglich; auch Neuanmeldungen im MVP-Portal können erst ab Mitte Oktober wieder erfolgen.

Die meldepflichtigen Institute werden im Vorfeld der Datenerhebung schriftlich über die Erhebung der Meldedaten für die Bankenabgabe 2019 informiert. Einzelheiten zur Datenerhebung stehen dann auf der BaFin-Homepage im Bereich Bankenabgabe 2019 bereit.

Weiterführende Informationen zum Anmeldeverfahren sind ab Mitte Oktober unter dem Fachverfahren Bankenabgabe auf dem MVP-Portal abrufbar. Bis dahin beantwortet das zuständige Referat weitere Fragen zum Thema per Mail (info-restrukturierungsfonds@bafin.de).

(Bafin Meldung vom 20.9.2018)

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