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Wirtschaftsrecht
25.01.2013
Wirtschaftsrecht
BT: Banken und Aufsicht für Regulierung des Hochfrequenzhandels

Banken, Investmentgesellschaften und Finanzmarkt- Beobachter haben die Absicht der Bundesregierung begrüßt, den als risikoreich angesehenen Hochfrequenzhandel mit Wertpapieren einzuschränken. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am 16.1.2013 warnten andererseits Finanzmarktteilnehmer und Börsen vor einer zu starken Einschränkung der Liquidität durch den von der Regierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen im Hochfrequenzhandel (17/11631). „Hochfrequenzhändler verhindern insbesondere im Aktienhandel einen für alle Marktteilnehmer fairen Handel“, kritisierte der Fondsverband BVI, der zudem die Einführung von Mindesthaltefristen für eingestellte Aufträge verlangte. Professor Rudolf Hickel (Universität Bremen) erklärte, der Turbohandel sei nicht die eigentliche Ursache der extrem gewachsenen Krisenanfälligkeit der Finanzmärkte. Im Mittelpunkt würden rein spekulative Finanzmarktprodukte stehen, die Objekte des Hochfrequenzhandels seien. „Allerdings wird durch diesen Turbohandel die Krisenanfälligkeit der Finanzmärkte beschleunigt und vertieft“, stellte Hickel fest, der daher „dringenden Handlungsbedarf zur Risikominderung durch Entschleunigung des Hochfrequenzhandels“ feststellte. Die Organisation „Finance Watch“ begrüßte, dass Deutschland eine Vorreiterrolle bei der Begrenzung des Hochfrequenzhandels übernehmen wolle. Der Verein weed (Weltwirtschaft, Ökologie und Entwicklung) wies Behauptungen zurück, die Liquidität steige mit der Geschwindigkeit und dem Handelsvolumen parallel an. Die Gruppe Deutsche Börse begrüßte den Verzicht der Bundesregierung auf Einführung von Mindesthaltefristen. Zugleich verlangte sie in ihrer Stellungnahme, die Erlaubnispflicht für Händler nach dem Kreditwesengesetz zu streichen, weil diese „zu schwerwiegenden und unerwünschten Nachteilen für den Finanzplatz Deutschland führt“. Genauso wie die Gruppe Deutsche Börse sah auch die Stuttgarter Börse durch die Erlaubnispflicht „die Gefahr des Ausschlusses ausländischer Handelsteilnehmer“. Die Börse Berlin erkannte bei einer vorgezogenen Umsetzung der Regulierung allein in Deutschland „im gesamteuropäischen Kontext eine unzulässige Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit“. Auch der Bundesverband der Wertpapierfirmen hielt einen nationalen Alleingang für sachlich und politisch verfehlt. Zudem warnte das Deutsche Aktieninstitut vor der Annahme, „kurzfristig orientierte Marktteilnehmer wie Hochfrequenzhändler grundsätzlich als schädlich anzusehen“. Dagegen erklärte Dirk Müller (Finanzethos GmbH): „Ich würde den Hochfrequenzhandel komplett verbieten.“ Hochfrequenzhändler würden heutzutage alles das machen, was den Händlern früher verboten gewesen sei.
(hib-Meldung vom 16.1.2013)

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