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Wirtschaftsrecht
28.08.2009
Wirtschaftsrecht
: Banken leisten höheren Beitrag zur Einlagensicherung

Gleich drei Verordnungen sind am 26.8.2009 in Kraft getreten, die festlegen, dass sich der Beitrag von Banken und Finanzinstituten zur Einlagensicherung und der Anlegerentschädigung in Deutschland erhöht. Neben der gesetzlichen Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) gibt es die Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH (EdÖ) und die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW). Für jede Einrichtung greift eine entsprechende Verordnung.
(Quelle: BMF online vom 26.8.2009)

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