VG Frankfurt a. M.: Bankaufsichtliche Verwarnung
Das VG Frankfurt a. M. hat mit Urteil vom 8.5.2013 – 9 K 2570/11.F entschieden: Im Widerspruchsverfahren betreffend eine bankaufsichtliche Verwarnung ist im Rahmen der Ermessensausübung das Verhalten des verwarnten Geschäftsleiters nach Ausspruch der Verwarnung zu berücksichtigen.