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Wirtschaftsrecht
19.07.2013
Wirtschaftsrecht
VG Frankfurt a. M.: Bankaufsichtliche Verwarnung

Das VG Frankfurt a. M. hat mit Urteil vom 8.5.2013 – 9 K 2570/11.F entschieden: Im Widerspruchsverfahren betreffend eine bankaufsichtliche Verwarnung ist im Rahmen der Ermessensausübung das Verhalten des verwarnten Geschäftsleiters nach Ausspruch der Verwarnung zu berücksichtigen.

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