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Wirtschaftsrecht
27.05.2016
Wirtschaftsrecht
BGH: Bank kann das der Verschwiegenheitspflicht unterliegende Wissen eines Aufsichtsratsmitglieds nicht zugerechnet werden

Der BGH hat mit Urteil vom 26.4.2016 - XI ZR 108/15 – entschieden: a) Einer Bank kann das Wissen ihres Prokuristen, das dieser als Mitglied des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft erlangt hat und das dessen Verschwiegenheitspflicht gemäß § 116 Satz 1 i.V.m. § 93 Abs. 1 Satz 3 AktG unterliegt, nicht zugerechnet werden.

b) Ein Mitglied eines Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft kann nicht im Vorhinein für einen bestimmten Themenbereich generell von der Schweigepflicht entbunden werden.

c) Die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft ist nicht befugt, über die Offenbarung vertraulicher Angaben und Geheimnisse zu befinden.

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