OLG Köln: Bank als gewillkürte Prozessstandschafterin
Mit Urteil vom 13.6.2007 - 13 U 173/06 - entschied das OLG Köln: Die Bank bleibt als gewillkürte Prozessstandschafterin auch nach Abtretung und Übertragung der Darlehensforderung im Rahmen eines Kreditportfolioverkaufes zur klageweisen Geltendmachung der Forderung berechtigt, wenn der Zessionar sein Einverständnis mit der Prozessführung erklärt hat.
Volltext des Urteils: //BB-Online BBL2008-677-3