: BaFin veröffentlicht neu gefasstes MaComp-Rundschreiben
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 9.1.2014 die vierte Neufassung des Rundschreibens MaComp 4/2010 (WA) veröffentlicht. Anlass der Überarbeitung bzw. Ergänzung der MaComp ist die Umsetzung der ESMA-Leitlinien „Vergütungsgrundsätze- und Verfahren (MiFID)" in die Verwaltungspraxis der BaFin.
In der MaComp werden sämtliche Veröffentlichungen zu den Wohlverhaltensregeln der §§ 31 ff. Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) gebündelt.
Das neue Modul BT 8 enthält Vorgaben zur Vergütung in Wertpapierdienstleistungsunternehmen. Diese Vorgaben dienen dem Ziel, Vergütungen zu unterbinden, die Anreize setzen, nicht im Kundeninteresse zu handeln oder die Wohlverhaltensregelungen der §§ 31 ff. WpHG zu missachten.
Die neuen Vorgaben treten am 30.1.2014 in Kraft, die BaFin räumt allerdings eine Umsetzungsfrist ein.
(PM BaFin vom 9.1.2014)