: BaFin untersagt Leerverkäufe - elf Finanztitel betroffen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 19.9.2008 elf Unternehmen der Finanzbranche Leerverkäufe (Transaktionen, die zu einer Short Position führen) von Aktien vorübergehend untersagt. Dieses Verbot gilt vom 20.9.2008 bis zum 31.12.2008 wird jedoch laufend überprüft. Die BaFin begründete diesen Schritt mit den jüngsten Entwicklungen an den weltweiten Kapitalmärkten. Rechtsgrundlage ihrer Entscheidung sei § 4 Abs. 1 Wertpapierhandelsgesetz, führte die BaFin aus. Danach habe die Aufsicht Missständen entgegenzuwirken, die erhebliche Nachteile für den Finanzmarkt bewirken könnten. Die BaFin könne „Anordnungen treffen, die geeignet und erforderlich sind, diese Missstände zu beseitigen oder zu verhindern."
(Quelle: PM BaFin vom 15.9.2008)