: BaFin stellt Entschädigungsfall für Lehman Brothers Bankhaus AG fest
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 28.10.2008 für die Lehman Brothers Bankhaus AG, Frankfurt, den Entschädigungsfall festgestellt. Damit liegen die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vor, dass die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) die Einleger der Bank entschädigen kann.
(Quelle: PM BaFin vom 28.10.2008)