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Wirtschaftsrecht
21.08.2008
Wirtschaftsrecht
: BaFin konkretisiert Überwachungspflichten bei Mitarbeitergeschäften

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 18.8.2008 ihr Rundschreiben zur Überwachung von Mitarbeitergeschäften veröffentlicht. Das Rundschreiben konkretisiert und erläutert die gesetzlichen Regelungen des § 33b Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und des § 25a Kreditwesengesetz (KWG) zur Überwachung von Mitarbeitergeschäften, die das Finanzmarktrichtlinie- Umsetzungsgesetz (FRUG) zum 1.11.2007 eingeführt hat. Mit ihrem Rundschreiben, mit dem ein Mindestmaß an Regelungen für Mitarbeitergeschäfte festgelegt wird, will die BaFin für mehr Rechtssicherheit bei Banken und Finanzdienstleistern sorgen und Insidergeschäften ihrer Mitarbeiter vorbeugen. Das Rundschreiben ist ab sofort auf der Internetseite der BaFin (http://www.bafin.de) abrufbar.

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