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Wirtschaftsrecht
09.05.2014
Wirtschaftsrecht
BGH: Der Nachtragsverteilung unterliegende Gegenstände

Der BGH hat mit Beschluss vom 3.4.2014 - IX ZA 5/14 - entschieden:

Der Nachtragsverteilung unterliegen keine Gegenstände, die der Insolvenzverwalter freigegeben hat. Ebenso wenig unterliegt der Veräußerungserlös für einen freigege-benen Gegenstand, der nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens verkauft worden ist, der Nachtragsverteilung.

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