EU-Kommission: Autovermieter wegen Verbraucherdiskriminierung ermahnt
Die Europäische Kommission hat sechs internationale Autovermietungsfirmen aufgefordert, ihre diskriminierende Praxis bei der Online-Buchung von Mietwagen zu beenden.
Hintergrund sind Beschwerden von Verbrauchern, die je nach Herkunft unterschiedliche Preise für Mietautos zahlen sollen: in einem Fall stieg der Preis für einen Mietwagen in Großbritannien um 100 %, nachdem ein Kunde aus Deutschland bei der Online-Buchung sein Wohnsitzland angegeben hatte. Verbrauchern wird damit die Möglichkeit verwehrt, den günstigsten Internetpreis zu erhalten und somit die Chancen des Binnenmarktes zu nutzen.
„Der Binnenmarkt soll nicht nur Realität für die großen internationalen Unternehmen sein, sondern auch für die Verbraucher in Europa", sagte Michel Barnier, der für Binnenmarkt, Dienstleistungen, Wirtschaft und Unternehmen zuständige Vize-Präsident der Europäischen Kommission. Die Kommission hat am 11.8.2014 ein Schreiben veröffentlicht, das kürzlich an die Geschäftsleitungen sechs internationaler Autovermietungsfirmen gesandt wurde.
Die Kommission verweist in ihrem Schreiben auf die Praxis des automatischen Rerouting nach Identifizierung der IP-Adresse des Verbrauchers. Aufgrund der IP-Adresse ist es Verbrauchern mitunter nicht möglich, ihre Online-Reservierung abzuschließen. Andererseits kann der Verbraucher ohne Rerouting nach Eingabe seines Wohnsitzlandes auf der Webseite des betreffenden Autovermieters unterschiedliche Preise angezeigt bekommen. Bei einem Kunden aus Deutschland stieg der angegebene Preis für die Anmietung eines Fahrzeugs im Vereinigten Königreich um 100 Prozent, nachdem er sein Wohnsitzland eingegeben hatte.
Einige Autovermieter beachten das Diskriminierungsverbot, aber das gilt nicht für den gesamten Sektor. Da drei der sechs angeschriebenen Autovermieter auf das Schreiben nicht zufriedenstellend reagiert haben, veröffentlicht die Kommission nunmehr dieses Schreiben im Interesse der Verbraucher. Sixt, Enterprise und GOLDCAR antwortete auf das Schreiben der Kommission in zufriedenstellender Weise. Die Antworten von Europcar, Hertz und Avis waren unbefriedigend, die Kommission hat daher weitere Informationen bis zum 30.8.2014 angefordert. Die Kommission wird weitere Schritte unternehmen, damit der europäische Verbraucher unabhängig von seinem Wohnsitz die gleiche Dienstleistung erhält.
(PM EU-Kommission vom 11.8.2014)
Corona Rechtsinformation
Die aktuelle weltweite Ausnahmesituation bringt für Unternehmen und für Einzelpersonen ein gesteigertes Informationsbedürfnis zu allen Rechtsfragen rund um Corona mit sich. Melden Sie sich für den neuen Newsletter "Corona Rechtsinformation powered by Betriebs-Berater" an.