OLG München: Ausübung des Stimmrechts eines insolventen GmbH-Gesellschafters durch Insolvenzverwalter
Mit Beschluss vom 24.8.2010 - 31 Wx154/10 - hat das OLG München beschlossen: Ist über das Vermögen des Gesellschafters einer GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet, übt der Insolvenzverwalter dessen Gesellschafterrechte, insbesondere das
Stimmrecht, aus.